Aktualisierte Regeln zur Öffnung der Tennisanlage vom 08.06.2021

Liebe Mitglieder,

seit gestern, 07.06.2021 hat die Stadt Mannheim an 5 aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz unter 50 erreicht. Damit treten automatisch die Lockerungen der Öffnungsstufe 3 in Kraft.

Für die Regeln zur Benutzung der Tennis- und Bouleanlage bedeutet das:

  • Tennis-Einzel ist uneingeschränkt erlaubt
  • Boule-Spiel und Tennis-Doppel ist mit höchstens 10 Personen aus maximal 3 Haushalten uneingeschränkt erlaubt. Von der dieser Anzahl an Teilnehmern sind vollständig Geimpfte und Genesene (mit entsprechendem Nachweis) ausgenommen
  • Größere Gruppen (hier gibt es keine Begrenzung nach oben) dürfen sich ebenfalls treffen; wird allerdings die Grenze von 10 Personen aus 3 Haushalten überschritten, müssen alle Teilnehmer einen negativen Corona-Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Von der Gesamtanzahl an Teilnehmern sind vollständig Geimpfte und Genesene (mit entsprechendem Nachweis) ausgenommen
  • Treffen sich nur Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, so entfällt die Testpflicht der Teilnehmer und der Anleitungsperson
  • Schnell- und Selbsttests dürfen maximal 24 Stunden alt sein. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden. Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen
  • da unser Clubhaus selbst bewirtschaftet wird, kann es innen nicht geöffnet werden. Im Außenbereich müssen die allgemein gültigen Abstandsregeln eingehalten werden:
    • Tische haben einen Abstand von 1,5 Metern zueinander
    • an einem Tisch dürfen sich nur maximal 10 Personen aus maximal 3 Haushalten zusammenfinden. Genesene und vollständig geimpfte sind ausgenommen.
    • für das Verweilen im Außenbereich an einem Tisch wird ein negativer Corona-Schnelltest oder PCR-Test verlangt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Genesene und vollständig geimpfte sind auch hiervon ausgenommen.
    • der Hüttendienst findet somit ab sofort wieder statt.
  • Umkleiden und Duschen dürfen wieder genutzt werden, allerdings ist der Zugang auf 1 Person begrenzt. Bitte beachtet weiterhin die Hinweise an den Türen.
  • das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes der Standards FFP2, KN95 oder N95 außerhalb der Tennisplätze wird empfohlen.
  • Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Das Betreten der Anlage ist für Personen, die die Erhebung der Kontaktdaten verweigern, untersagt. Bitte tragt euch vor Beginn des Spiels in die ausgehängte Liste ein
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.
  • Sanktionen sind dem Vorstandsteam aufgrund der Interessen des Vereins bei Verstoß vorbehalten (z.B. temporäre Spielsperre, Vereinsausschluss…)

Diese Regelungen sind verpflichtend und hängen auch auf unserer Anlage zum Nachlesen aus.

Bei Fragen könnt ihr euch gerne an unsere Corona-Beauftragte Sarah Erny wenden.